Der Vermieter ist der Hüpfburgverleih Bernd Jabs, Straße 44 Nr. 22 in
Der Mieter muss volljährig sein und seinen Wohnort in Deutschland haben.
Firmen können mit der Vorlage eines Auftrages eine berechtigte Person benennen.
Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag/ Angebot zustande. Der Mieter hat sich mittels Personalausweis zu legitimieren.
Reservierung können in unserem Verleih-Büro (Adresse oben genannt) persönlich vorgenommen werden. Weiterhin sind Reservierungen telefonisch oder mit E-Mail Anfrage möglich. Mit der Übersendung oder Aushändigung eines vom Mieter
unterzeichneten Angebots wird die Reservierung verbindlich.
Die Reservierung kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarter Abholtermin kostenlos persönlich, telefonisch oder per E-Mail storniert werden.
Bei Stornierungen 48 bis 24 Stunden vor Abholtermin werden Stornogebühren von 25 %, ab 24 Stunden 50 % der Mietsumme fällig.
Der Mieter erhält bei Abholung zu jedem Mietobjekt das Merkblatt „Wichtige Hinweise für den Benutzer“. Der Erhalt dieses Merkblattes wird vom Mieter auf dem Mietvertrag/ Angebot quittiert.
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung in bar zu zahlen. Der Mieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vom Vermieter.
Zusätzlich zur Rechnungssumme wird eine Kaution von 50 € erhoben. Diese ist bei Abholung ebenfalls in bar gegen Quittung zu zahlen.
Die Rückgabe des Mietobjektes hat im sauberen, trockenen, funktionstüchtigen, schadenfreien, ordnungsgemäß verpackten Zustand mit allen vom Vermieter übernommenen Befestigungsmaterialen, Unterlegplanen, Stromkabeln und Teppichen zu erfolgen.
Der Zustand des Mietobjektes wird vom Vermieter bei der Rückgabe geprüft. Sollten hierbei leichte und entfernbare Verschmutzungen oder Feuchtigkeit festgestellt werden, wird der Arbeitsaufwand ermittelt und von der Kaution abgezogen. Bei einwandfreiem Zustand erhält der Mieter bei Abgabe des Mietobjektes die Kaution zurück.
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörung und dauerhafter Verschmutzung (Schminke, Farbe, Sohlenabrieb) haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter trägt die Kosten für die notwendigen Reparaturen, Intensivreinigung, Wertminderung und sonstigen reparaturbedingten Aufwendungen bis zur Höhe des
Wiederbeschaffungswertes und 50 Prozent des entgangenen Mietpreises für die
Reparaturdauer. Die Kaution wird auf diesen Betrag angerechnet.
Kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht sofort auf mögliche Schäden überprüfen, entbindet dies nicht den Mieter von seiner Ersatzflicht für Schäden die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Verspätete Rückgaben werden gemäß Preisliste nachberechnet.
Der Mieter erhält bei der Übergabe eine Einweisung und ein Mängelprotokoll.
Reklamationen sind unmittelbar nach dem Aufbau telefonisch anzuzeigen.
Der Vermieter ist nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet und haftet nicht für
Ausfallkosten. Sofern ein Verschulden des Vermieters vorliegt wird der Mietpreis ersetzt.
Der Mieter hat keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter, wenn die Hüpfburg aufgrund von Witterungseinflüssen (Sturm, Regen etc.) nicht genutzt werden konnte.
Mit der Übernahme des Mietobjektes übernimmt der Mieter jede Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden die bei mittelbarer und unmittelbarer Nutzung des Mietobjektes entstehen. Der Mieter hat Aufsichtspflicht!
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
Dies gilt auch wenn der Vermieter sein Angebot nicht erfüllen kann.
Stand vom 17.03.2014.